ACHTUNG: Testkäufe / Jugendschutz
Sehr geehrter Vermittler,
anbei eine weitere Mail unseres Rechtsanwaltes, bitte haltet Euch daran.
Gerade in der jetzigen Zeit ist es mehr als unvernünftig nicht aufzupassen.
Es geht um Ihre Zukunft als Tipico Wettshop!
Grüße
Oliver Voigt
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Sehr geehrte Herren,
es häufen sich derzeit Testkäufe der staatlichen Lottogesellschaften. Es klappt immer wieder, dass Minderjährige in Tipico Shops wetten können. Das Problem ist, dass mit der Abmahnung immer gleich verlangt wird, Wetten während des laufenden Sportereignisses zu unterlassen. Gegen diese Einstweiligen Verfügungen haben wir kaum eine Chance. Im Klartext heiß dies, dass, wer sich erwischen lässt, Wetten an Minderjährige zu verkaufen, immer auch Gefahr läuft, die Livewetten zu verlieren.
Bereits der Aufenthalt Minderjähriger in einem reinen Wettbüro verstößt gegen das Jugendschutzgesetz, den GlüStV und kann mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
Ich empfehle dringend Ihre Vermittler erneut mit aller Schärfe darauf hinzuweisen.
Es ist dringend erforderlich, darüber nachzudenken, wie sichergestellt werden kann, dass Vermittler Recht und Gesetz zumindest dann einhalten, wenn wir es denen vorgeben. Es kann sonst auch zu erheblichen Konsequenzen für die Tipico führen. Ich bitte dieses Thema in Malta im Juli mit auf die Tagesordnung zu nehmen
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Pawlik
Rechtsanwalt